Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis
1. Aufl. 2009
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S. 19I. Einleitung
1. Grundsätzliches
Da es sich beim Arbeitsverhältnis um ein höchstpersönliches Vertragsverhältnis handelt, bringt der Arbeitnehmer in dieses notwendigerweise auch seine Persönlichkeit ein. Insoweit ist die Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes für das Arbeitsrecht mE evident. Zumindest weitgehend unproblematisch ist dabei noch der Umstand, dass der Arbeitnehmer während der Zeit, in der er Arbeitsleistungen verrichtet, daran gehindert ist, privaten Aktivitäten nachzugehen und sich so persönlich zu entfalten (dies ist eine schlichte wie notwendige Konsequenz des vertraglich begründeten Verpflichtungsverhältnisses). Schon aus der (ua für das Arbeitsverhältnis charakteristischen) Befugnis des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Weisungen zu geben, wird jedoch ersichtlich, dass die thematische Überschneidung zwischen Arbeitsrecht und Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers diesen Aspekt bei weitem übersteigt; enthalten doch auch diese Weisungen (zB nicht zu rauchen, nicht zu trinken, sonstige innerbetriebliche Regelungen zu befolgen oder sich Kontrollmaßnahmen zu unterziehen) in der Regel Berührungspunkte zum Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers. Besonders deutlich wird di...