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IRZ 9, September 2021, Seite 365

Berücksichtigung einer Verlängerungsoption bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Nutzungsrechts aus einer Leasingvereinbarung

Der Fall – die Lösung

Jens W. Brune

1. Einführung

IFRS 16 verlangt von einem Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses den Ansatz einer Leasingverbindlichkeit sowie die korrespondierende Aktivierung eines Vermögenswerts für das mit der Überlassung des Leasinggegenstands verbundene Nutzungsrecht (Right of Use Asset, RoU-Vermögenswert). Im Zuge der Folgebilanzierung ist die Leasingverbindlichkeit zu amortisieren und der RoU-Vermögenswert nach dem Anschaffungskostenmodell planmäßig abzuschreiben. Darüber hinaus unterliegt der RoU-Vermögenswert den Regelungen des IAS 36 und ist somit anlassbezogen einem Wertminderungstest zu unterziehen. Ein solcher Wertminderungstest kann sich sowohl auf den Vermögenswert selbst als auch auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) beziehen, welcher er zugeordnet ist.

Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Leasingverbindlichkeit ist vom Leasingnehmer auch die Dauer des Miet- oder Leasingverhältnisses zu bestimmen. Sie umfasst die unkündbare Grundmietzeit sowie die Zeiträume, die sich aus Optionen zur Verlängerung oder vorzeitigen Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er eine solche Option ausüben (Verlängerung) bzw. ni...

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