Mehrpersoneneigentum im WEG
1. Aufl. 2017
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S. 183. Leitfaden zur gesellschaftsvertraglichen Gestaltung
Der Gesellschaftsvertrag einer OG, deren Zweck in der Beteiligung mehrerer Personen an einem Wohnungseigentumsobjekt liegt, unterscheidet sich vielfach vom klassischen Gesellschaftsvertrag. In einigen Fällen ist es jedenfalls geboten, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen. Dieses Kapitel stellt Gestaltungsvarianten im Gesellschaftsvertrag der OG vor.
3.1. Vorbemerkung
Entscheidet man sich bei Beteiligung mehrerer Personen an einem Wohnungseigentumsobjekt für die Rechtsform der OG, sollte nicht übersehen werden, dass die OG des UGB vom Grundgedanken einer unternehmerisch tätigen Personenvereinigung getragen ist. Vielfach sind die gesetzlichen Regelungen daher für eine rein verwaltend tätige Gesellschaft nicht passend. Das fällt insbesondere dann ins Auge, wenn man den Sachverhalt der zugrunde liegenden Praxisfälle und den von den Gesellschaftern jeweils beabsichtigten Zweck der Regelung genauer betrachtet. Unternehmerische Gedanken stehen bei allen drei Praxisfällen nicht im Vordergrund. Der Zweck ist unterschiedlich und reicht von Vermögensverwaltung über Veranlagung bis zu Vermögenser...