Praxishandbuch LSD-BG
1. Aufl. 2021
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S. 794. Kontrollverfahren
Im LSD‑BG ist die Behörde, die das Verwaltungsstrafverfahren vollzieht und die Strafe zu verhängen hat, von den Kontrollorganen zu unterscheiden, die Prüfungshandlungen und Ermittlungen vornehmen. Die Bezirksverwaltungsbehörden, die als Verwaltungsbehörden das Verwaltungsstrafverfahren von Amts wegen durchführen, sind aber nicht an vorher stattgefundene Kontrollen durch die Kontrollorgane gebunden, sondern können auch bspw aufgrund von Anzeigen Dritter selbst tätig werden.
Die Kontrollorgane im LSD‑BG sind:
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) im Hinblick auf Arbeitnehmer, die dem ASVG unterliegen oder ihren gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich haben.
Die Finanzpolizei im Auftrag des Kompetenzzentrums LSDB im Hinblick auf Arbeitnehmer, die nicht dem ASVG unterliegen und ihren gewöhnlichen Arbeitsort nicht in Österreich haben.
Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse im Hinblick auf Arbeitnehmer, die dem BUAG unterliegen.
Da für Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich regelmäßig im Anwendungsbereich des LSD‑BG nur der Tatbestand der Unterentlohnung relevant ist, beschränkt sich die Prüfung der ÖGK im Wesentlichen auf diesen einen Tatbestand.
Im folgende...