Kreditsicherungsverträge
1. Aufl. 2017
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S. 80IV. Internationale Aspekte des Kreditsicherungsrechts
A. Allgemeines
Weisen Kreditsicherungen grenzüberschreitende Elemente auf, steigt üblicherweise sowohl die organisatorische als auch die rechtliche Komplexität der Gestaltung. Dies beginnt dabei, dass man sich Gedanken darüber machen muss, welches Recht überhaupt zur Anwendung kommt und welche Gerichte für einen etwaigen Rechtsstreit zuständig sein könnten. Bereits diese ersten beiden Fragen sind oft alles andere als trivial, da die diversen Verweisungs- und Kollisionsnormen manchmal zu unerwarteten und in der Folge oft auch zu unerwünschten Ergebnissen führen können. Wenn man als österreichisches Unternehmen oder als österreichische Privatperson plötzlich und unerwartet einen Rechtsstreit vor einem italienischen Gericht, nach italienischem Recht und in italienischer Sprache führen muss, stehen die damit verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten häufig in keinem sinnvollen Verhältnis zum möglichen Gewinn des Rechtsstreits. Glücklicherweise können beide Probleme in den meisten Fällen verhindert werden, wenn man bereits bei der Vertragsgestaltung durch Rechtswahl- und Gerichtsstandklauseln solche bösen Überraschungen ausschließt. Da...