Krankenversicherung - IDD-Umsetzung
1. Aufl. 2020
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1. S. 126Einleitung
Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zielt im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der Vertriebsvorschriften des Europäischen Versicherungsbinnenmarkts auf eine Mindestharmonisierung ab. Insofern soll nach der klaren Intention des europäischen Gesetzgebers den Verbrauchern, unabhängig von dem im Einzelfall gewählten Vertriebskanal ein einheitliches Mindestschutzniveau zukommen.
In diesem Beitrag wird versucht, die Bedeutung und die Funktion des „Wunsch-und-Bedürfnis-Tests“ für das vereinheitlichte Mindestschutzniveau und dessen Einbettung in den Vertriebsprozess nach der IDD darzustellen und näher zu beleuchten. Wie erste Erfahrungen im Rahmen der Beaufsichtigung der neuen Wohlverhaltensregeln gezeigt haben, bestehen in der praktischen Anwendung hinsichtlich des Umfangs und der Granularität dieser neuen rechtlichen Vorgabe an den Versicherungsvertrieb und deren Funktionsweise noch erhebliche Verständnisprobleme. Dabei ist schon vorweg festzuhalten, dass dem „Wunsch-und-Bedürfnis-Test“ als verpflichtendem Bestandteil jedes Vertriebsvorgangs für die Erreichung des Mindestschutzniveaus besondere Bedeutung zukommt. Das führt nicht zuletzt dazu, dass neben der einhei...