Krankenversicherung - IDD-Umsetzung
1. Aufl. 2020
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1. S. 44Einleitung und Themenstellung
In diesem Vortrag wird beleuchtet, ob und inwieweit die österreichische Bundesverfassung der „Anreizregulierung“ in der staatlichen Krankenversicherung Schranken setzt. Der Beitrag ist in zwei Themenblöcke untergliedert – einerseits, welche groben Leitlinien sich aus dem Kompetenztatbestand Sozialversicherungswesen ableiten lassen, andererseits, welche Konturen sich aus den Grundrechten, vor allem dem Gleichheitssatz, ergeben.
Einleitend möchte ich die Erwartungshaltung dämpfen; mein Vortrag kann nur eine allgemeine Orientierung liefern. Der Verfassungsgerichtshof betont im Anwendungsbereich des Kompetenztatbestandes des Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG den weitreichenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Bundesgesetzgebers bei der Ausgestaltung des Sozialversicherungswesens.
Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG, der schon beachtliche 90 Jahre ohne nähere Änderung überstanden hat, statuiert lediglich die Ermächtigung, jedoch keine Verpflichtung des Bundesgesetzgebers, Angelegenheiten der Krankenversicherung in bestimmter Art zu gestalten. Die Bundesverfassung verpflichtet weder den Bund, S. 45noch die Länder dazu, eine umfassende Krankheitsversorgung für alle Erwerbstätigen oder Bürger einzuri...