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Artur Schuschnigg

Korruptionsstrafrecht

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-2373-3

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Korruptionsstrafrecht (1. Auflage)

S. 221Anhang

Auszug aus StGB i.d.F. BGBl. I 2014/106

Strafbare Handlungen im Ausland, die ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bestraft werden

§ 64

(1) Die österreichischen Strafgesetze gelten unabhängig von den Strafgesetzen des Tatorts für folgende im Ausland begangene Taten:

2.

strafbare Handlungen, die jemand gegen einen österreichischen Beamten (§ 74 Abs. 1 Z 4), einen österreichischen Amtsträger (§ 74 Abs. 1 Z 4a) oder einen österreichischen Schiedsrichter (§ 74 Abs. 1 Z 4c) während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben und die jemand als österreichischer Beamter, österreichischer Amtsträger oder österreichischer Schiedsrichter begeht;

2a.

außer dem Fall der Z 2 strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen (§§ 302 bis 309), wenn

Andere Begriffsbestimmungen

§ 74

(1) Im Sinn dieses Bundesgesetzes ist

4a.

Amtsträger: jeder, der

4c.

Schiedsrichter: jeder Entscheidungsträger eines Schiedsgerichtes im Sinne der § 577 ff ZPO mit Sitz im Inland oder noch nicht bestimmtem Sitz (österreichischer Schiedsrichter) oder mit Sitz im Ausland;

Geschenkannahme durch Machthaber

§ 153a

Wer für die Ausübung der ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumten Befugnis...

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