Korruptionsstrafrecht
1. Aufl. 2015
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S. 1I. Einleitung
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Mit Jahresanfang 2013 ist zum dritten Mal innerhalb weniger Jahre ein geändertes Korruptionsstrafrecht in Kraft getreten – konkret das Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 – KorrStrÄG 2012).
Die erste Aufregung um das in wesentlichen Teilen geänderte Korruptionsstrafrecht hat sich inzwischen gelegt. Evident ist, dass die jahrelangen politischen und medialen Diskussionen ebenso wie die schärferen Regelungen dazu geführt haben, dass öffentliche Hand und Unternehmen mit erheblich höherer Vorsicht agieren als bisher. Die Sensibilität in diesem Bereich ist stark gestiegen. Bisweilen werden sehr strikte interne Regelungen erlassen (Compliance-Vorschriften u.Ä.m.), um ja überhaupt nicht an das Thema Korruption anzustreifen. Auch in der Fachliteratur werden mitunter eher vorsichtige Standpunkte eingenommen.
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Die öffentliche Diskussion über Korruption leidet sehr darunter, dass in dieser häufig vollkommen undifferenziert berichtet wird. Auch ist es vollkommen unklar, was unter dem Begriff der Korruption verstanden wird. Geschwind wird so unter Korruption alles...