Korruptionsstrafrecht
1. Aufl. 2015
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S. VVorwort
Mit Jahresbeginn 2013 ist ein neues Korruptionsstrafrecht in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat sich aufgrund der öffentlichen Diskussion 2012 veranlasst gesehen, sehr zügig diese Änderungen zu beschließen, die zu einer vergleichsweise strikten Gesetzeslage geführt haben.
Die Sensibilität in diesem Bereich ist stark gestiegen. Vielfach führen allerdings die in manchen Bereichen eher unklaren Korruptionsstrafbestimmungen dazu, dass die öffentliche Hand, betroffene Personenkreise und Unternehmen sehr vorsichtig agieren. Denn sie alle wollen nicht in die Nähe eines Verdachts der Korruption kommen. Sehr schnell richtet sich die öffentliche Aufmerksamkeit auf solche Verdachtsfälle, auch wenn sich dann im Nachhinein herausstellt, dass der Verdacht vollkommen unzutreffend war.
Auffallend an der medialen Berichterstattung ist darüber hinaus auch, dass offensichtlich auch gar nicht so klar ist, was wirklich Korruption ist.
Höchstgerichtliche Judikatur zum neuen Korruptionsstrafrecht liegt noch nicht vor, die Fachliteratur der vergangenen Jahre hat schon verschiedene Aspekte der neuen Bestimmungen aufgezeigt.
An das Strafrecht sind besonders hohe Anforderungen hinsichtlich seiner Klarhe...