Aktuelle Fragen der Konzernbesteuerung
1. Aufl. 2016
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S. 82Mit dem StRefG 2015/16 wurde im GrEStG per der Tatbestand der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs 3 GrEStG) geändert und ein neuer Tatbestand für Anteilsübertragungen bei Personengesellschaften (§ 1 Abs 2a GrEStG) eingeführt. Während in der Vergangenheit die Anteilsvereinigung entweder mit der Zurückbehaltung von Zwerganteilen oder mit Treuhandkonstruktionen vermieden werden konnte, ist dies seit dem nicht ohne weiteres möglich. Daher gewinnt die Anteilsvereinigung (wieder) an Bedeutung und rückt in den Fokus der steuerrechtlichen Überlegungen bei der Übertragung von Anteilen an Kapital- oder Personengesellschaften. Der nachfolgende Beitrag versucht die Anteilsvereinigung und die Anteilsübertragung zu beleuchten.
I. Überblick über die neue Rechtslage
A. Anteilsübertragung bei Personengesellschaften (§ 1 Abs 2a GrEStG)
In § 1 Abs 2a GrEStG wurde ein neuer Tatbestand für die Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften (mit inländischen Grundstücken) eingeführt. Obwohl der Tatbestand der Anteilsvereinigung die Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften bereits in der Vergangenheit erfasst hat, kam dieser Tatbestand kaum zur Anwendung, weil die Vereinigung aller Anteile in einer Hand zur Beendigung der Personengesellschaft und so...