Aktuelle Fragen der Konzernbesteuerung
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. S. 68Bisherige Rechtsentwicklung
Der Themenkomplex um die Bilanzberichtigung beschäftigt Wissenschaft, Finanzverwaltung und Gerichte seit vielen Jahrzehnten. Die Grundstrukturen der Bilanzberichtigung gehen auf die Rechtsprechung des RFH zurück, nach der Fehler in Bilanzen, die einer bestandskräftigen Veranlagung zugrunde liegen, bis zur Fehlerquelle (Wurzel) zu berichtigen sind. Bei Eintritt der Verjährung des Wurzeljahres ließ der RFH eine steuerwirksame Berichtigung im ersten noch nicht verjährten Jahr zu, sofern sich der falsche Bilanzansatz in der Vergangenheit steuerlich noch nicht ausgewirkt hat. In weiterer Folge übernahm der BFH die Judikaturlinie des RFH und entwickelte sie fort. Die Rechtsprechung des BFH beruht insbesondere auf folgenden Erwägungen:
Der formelle Bilanzzusammenhang setzt voraus, dass bei der Gewinnermittlung eines Jahres als Anfangsvermögen dasjenige Betriebsvermögen des Vorjahres anzusetzen sei, das der Besteuerung tatsächlich zugrunde gelegen sei, und zwar selbst dann, wenn sich nach materiell-steuerrechtlichen Grundsätzen für das Vorjahr eigentlich ein anderes Betriebsvermögen ergeben hätte.
Ein fehlerhafter Bilanzansatz korrigiert sich aufgrund der Zweisc...