Aktuelle Fragen der Konzernbesteuerung
1. Aufl. 2016
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I. S. 48Ausgangssituation: EuGH Lasteyrie
Bis zum AbgÄG 2004 unterlag die Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen von mindestens 1 % der Steuerpflicht nach § 31 EStG. Als Veräußerung galten zudem Maßnahmen des Steuerpflichtigen, die zum Verlust des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führten; dieser Veräußerungstatbestand wurde üblicherweise als „Wegzugsbesteuerung“ bezeichnet, auch wenn diese Bezeichnung dem Tatbestand nicht voll gerecht wurde.
Da der EuGH mit dem Urteil vom in der Rs Lasteyrie die französischen Wegzugsbesteuerungsregeln für wesentliche Beteiligungen (von mehr als 25 %) im Privatvermögen auf Grund eines Verstoßes gegen die Niederlassungsfreiheit für gemeinschaftsrechtswidrig erklärte und dies auch in Österreich gemeinschaftsrechtliche Bedenken hervorrief, wurde mit dem AbgÄG 2004 das Nichtfestsetzungskonzept gesetzlich verankert. Vereinfacht gesagt, entsteht dabei bei Wegzug in den EU-Raum/EWR mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe zwar weiterhin die Steuerschuld, sie ist aber bis zur tatsächlichen Veräußerung aufgeschoben und nicht festzusetzen. Die spätere Veräußerung gilt als rückwirkendes Ereignis iSd...