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SWK 18, 20. Juni 2024, Seite 903

Nacherfassung des Sachbezugs (Naturalwohnung) im Rahmen der Veranlagung des (ehemaligen) Dienstnehmers

Entscheidung: Ro 2022/15/0024 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: §§ 41 Abs 1, 42 Abs 1, 83 Abs 1 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Der pensionierte Steuerpflichtige erhielt von seinem ehemaligen Dienstgeber (einem Bundesministerium) eine Naturalwohnung zur privaten Verwendung. Nach Durchführung einer GPLA stellte das Bundesministerium für den Steuerpflichtigen – für die Streitjahre 2014 und 2015 – eigene Lohnzettel für den Sachbezug aus. Das Finanzamt veranlagte in der Folge den Steuerpflichtigen zur Einkommensteuer für die beiden Jahre.

Das BFG gab der Beschwerde Folge, hob die Bescheide ersatzlos auf und führte aus, eine Veranlagung habe nach § 41 Abs 1 Z 2 EStG zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden seien. Entgegen der Rechtsansicht des Finanzamts lägen beim Steuerpflichtigen nicht zwei Dienstverhältnisse vor, weil das Dienstverhältnis zum Bund trotz Versetzung in den Ruhestand fortdauere, weshalb die in den Lohnzetteln der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und des Bundesministeriums ausgewiesenen Einkünfte aus ein und demselben...

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