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SWK 18, 20. Juni 2024, Seite 882

Ertragsteuer-Update Juni 2024: Aktuelle BFG-Rechtsprechung auf einen Blick

Gerald Ehgartner und Markus Knechtl

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die ertragsteuerliche BFG-Rechtsprechung für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Firmenbuchmitteilung über die Löschung einer KG ist keine Meldung einer Einbringung

Entscheidung: RV/7100792/2023; Revision zugelassen, nicht erhoben.

Normen: § 6 EStG; § 13 UmgrStG.

Eine missglückte Einbringung führt mangels Anwendbarkeit des Umgründungssteuerrechts zur Aufdeckung der stillen Reserven nach § 6 Z 14 EStG. Die Mitteilung des Firmenbuchgerichts an die Finanzverwaltung über die Löschung einer Personengesellschaft als Folge einer Anwachsung gemäß § 142 UGB ersetzt nicht die Meldung einer Einbringung nach § 13 UmgrStG.

Verfahren: Der Abschluss eines Einbringungsvertrags von KG-Anteilen durch die Kommanditisten in die Komplementär-GmbH wurde innerhalb der Rückwirkungsfrist dem Firmenbuch angezeigt. Das Firmenbuchgericht erließ einen Beschluss, mit dem die KG wegen der Anwachsung gelöscht wurde. Dieser Firmenbuchbeschluss wurde auch dem zuständigen Finanzamt übermittelt. Eine Meldung über die Einbringung durch eine an der Einbringung beteiligte Person erfolgte erst einige Monate später – außerhalb der Rückwirkungsfrist.

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