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ISR 6, Juni 2022, Seite 165

Inländische Abzugssteuern bei extraterritorialen Lizenzvergütungen – Weitere Hinweise zum sog. Top-Down-Ansatz in Schreiben der Finanzverwaltung

Stephan Rasch, Christoph Richter und Sebastian Grund

Nachdem in den Jahren 2020 und 2021 die sog. Registerfälle nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG viel Aufmerksamkeit erhielten, gehen die zahlreichen Fälle in die nächste Runde der Diskussion mit der Finanzverwaltung. Das teilweise zuständige Finanzamt München und das Bundeszentralamt für Steuern haben weitere Informationen von den Steuerpflichtigen angefragt, aber vor allem weitere Hinweise zur Durchführung des sog. Top-Down-Ansatzes gegeben. Diese sollen im vorliegenden Artikel dargestellt und kommentiert werden. Die materiell-rechtliche Frage der beschränkten Steuerpflicht wird hier nicht untersucht, sondern der steuerliche Nexus lediglich als Annahme unterstellt.

Nachdem in den Jahren 2020 und 2021 die sog. Registerfälle nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG viel Aufmerksamkeit erhielten, gehen die zahlreichen Fälle in die nächste Runde der Diskussion mit der Finanzverwaltung. Das teilweise zuständige Finanzamt München und das Bundeszentralamt für Steuern haben weitere Informationen von den Steuerpflichtigen angefragt, aber vor allem weitere Hinweise zur Durchführung des sog. Top-Down-Ansatzes gegeben. Diese sollen im vorliegenden Artikel dargestellt und kommentiert werden. Die materiell-rechtliche Frage der beschränkten Steuerpflicht wird h...

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