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iFamZ 3, Juni 2024, Seite 141
Angeordnete Pflichtteilsstundung nur Vollstreckungssperre
iFamZ 2024/103
Die Rsp zur gesetzlichen Stundung (§ 765 Abs 2 ABGB), nach der lediglich eine Vollstreckungssperre besteht, ist auch bei letztwillig angeordneter Stundung (§ 766 Abs 2 ABGB) anzuwenden.