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Subsidiärer Anspruch der in Tschechien beschäftigten Mutter auf pauschales Kinderbetreuungsgeld bei Familienwohnsitz in der Slowakei und Beschäftigung des Ehegattenin Österreich
iFamZ 2024/92
Ausgehend von der Rsp des EuGH (, Moser, C-32/18) hat – bei Erfüllung der in Österreich statuierten Anspruchsvoraussetzungen – auch eine Person subsidiären Anspruch auf Familienleistungen, die nicht in Österreich wohnhaft ist und den Anspruch (hier: auf pauschales Kinderbetreuungsgeld) von ihrem in Österreich beschäftigen Ehegatten ableitet.