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iFamZ 3, Juni 2024, Seite 123

Alleinobsorge der Mutter nach Trennung der Eltern und Annäherungsverbot gegen den Vater

iFamZ 2024/84

Susanne Beck

§ 180 Abs 2 ABGB

Für die Entscheidung, ob die Alleinobsorge eines Elternteils oder eine Obsorge beider Eltern anzuordnen ist, kommt es ausschließlich darauf an, welche Regelung dem Wohl des Kindes besser entspricht (hier: Alleinobsorge der Mutter).

Das Erstgericht übertrug die alleinige Obsorge für das Kind auf die Mutter und regelte die (begleiteten) Besuchskontakte des Vaters.

Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung.

Der OGH wies den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters wegen Fehlens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurück.

1. Wenn – wie hier – nach Auflösung der Ehe oder der häuslichen Gemeinschaft der Eltern binnen angemessener Frist eine Vereinbarung nach § 179 ABGB über die Obsorge nicht zustande kommt, oder wenn ein Elternteil die Übertragung der alleinigen Obsorge oder seine Beteiligung an der Obsorge beantragt, hat das Gericht eine Obsorgeregelung zu treffen. Dabei ist gem § 180 Abs 1 ABGB eine vorläufige Regelung der elterlichen Verantwortung anzuordnen, sofern dies dem Wohl des Kindes entspricht (9 Ob 75/17w; 5 Ob 47/23g). Entgegen der Ansicht des Vaters ist eine solche Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung nicht zwingende Voraussetzung für die endgültig...

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