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iFamZ 3, Juni 2024, Seite 115

Kinderbeistand versus Verfahrensbeistand – ein Vergleich zweier innovativer Rechtsinstitute (Teil II)

Bestellung, Abberufung und Aufgaben

Martin Menne

In Teil I dieses Beitrags (iFamZ 2023, S 309 ff) wurden die jeweilige Entwicklung des Rechtsinstituts, die Rechtsgrundlagen und der Anwendungsbereich des österreichischen Kinderbeistands sowie des deutschen Verfahrensbeistands miteinander verglichen, Im vorliegenden zweiten Teil folgt eine Gegenüberstellung der praktischen Aspekte der jeweiligen Tätigkeit, nämlich des Bestellungs- und Abberufungsverfahrens sowie der Aufgaben der Kindesvertretung, die in Österreich etwas anders ausgestaltet sind als in Deutschland.

I. Bestellung und Abberufung des Kinder- bzw Verfahrensbeistands

A. Wer kann bestellt werden?

Eines der wesentlichen Probleme des „Anwalts des Kindes“, das Gesetzgebung und Praxis sowohl in Österreich als auch in Deutschland praktisch von Anbeginn an beschäftigt, ist die Frage, welche Personen für eine Bestellung in Frage kommen: Die zu bestimmende Person muss persönlich und fachlich in der Lage sein, den Willen und die Interessen des Kindes festzustellen und sachgerecht in das Verfahren einzubringen. In der Diskussion wurde daher schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Aufgabenstellung eines „Anwalts des Kindes“ neben einer hohen persönlichen Integrität gewisse jurist...

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