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iFamZ 3, Juni 2024, Seite 112

Ausschluss der Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen Vaters durch leiblichen Vater aufgrund sozial-familiärer Nahebeziehung des rechtlichen Vaters zum Kind verfassungswidrig

iFamZ 2024/77

§ 1600 Abs 2 dBGB; Art 6 dGG

BVerfG , 1 BvR 2017/21

Grundrechtlicher weiter Elternbegriff: Träger der elterlichen Verantwortung können auch Mutter, leiblicher Vater und rechtlicher Vater nebeneinander sein. Eine Neuregelung ist ab erforderlich.

Der Beschwerdeführer ist leiblicher Vater eines 2020 nicht ehelich geborenen Kindes. Mit der Mutter des Kindes führte er eine Beziehung und lebte auch mit ihr in einem Haushalt. Nach der Trennung von der Mutter hatte er weiterhin Kontakt mit seinem Kind. Die Mutter ging eine neue Beziehung ein. Nachdem der Beschwerdeführer einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte, erkannte der neue Partner der Mutter die Vaterschaft für das Kind mit ihrer Zustimmung an und wurde dessen rechtlicher Vater.

Im Anfechtungsverfahren hat das OLG in zweiter Instanz den Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung, dass er und nicht der rechtliche Vater Vater des Kindes sei, als unbegründet abgewiesen. Die Vaterschaftsanfechtung des Beschwerdeführers scheitere an der inzwischen bestehenden sozial-familiären Beziehung des neuen Partners der Mutter und rechtlichen Vaters zum Kind. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Ve...

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