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Die Anwendung der Effektivzinsmethode bei Änderung der erwarteten Zahlungsströme aus fix und variabel verzinsten Finanzinstrumenten
Für nachträgliche Zahlungsstromänderungen bei variabel und festverzinslichen Finanzinstrumenten sieht IAS 39 grundsätzlich eine divergierende bilanzielle Behandlung vor, welche den unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen der Finanzkontrakte Rechnung trägt. Konkret fokussiert der Beitrag darauf, wie bei Anwendung der Effektivzinsmethode vorzugehen ist, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Veränderung des zu erwartenden Zahlungsstromprofils eintritt. Anhand drei unterschiedlich ausgestatteter Finanzinstrumente erklärt der Beitrag die Varianten und die konkret vorzunehmenden Buchungen.
1. Der Fall – Sachverhaltsdarstellung
Ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen hat im Geschäftsjahr 01 im Rahmen seiner Veranlagungsstrategie drei aktivische Finanzkontrakte abgeschlossen, welche in den Anwendungsbereich von IAS 39.2 fallen. Die abgeschlossenen Kontrakte weisen die in Tab. 1 ersichtlichen Spezifikationen auf.
Tab. 1: Vertragliche Spezifikationen und erwartete Zahlungsströme
Bei Finanzinstrument A handelt es sich um ein vom Unternehmen begebenes Darlehen mit einem festen Zahlungsstromprofil, welches beginnend mit jährlich eine Steigerung des Zinskupons um 70 Basispunkte vorsieht. Gemäß den vertraglichen Konditionen ist der Darlehensbetrag endfällig mit Ablauf der Vertragslaufzeit zum zu tilgen. Mit Beginn des Jahres 03 meldet der Darlehensnehmer, dass die mithilfe des Darlehens finanzierte Anlage eine kürzere Amortisationsdauer aufweist als ursprünglich erwartet. Aufgrund der veränderten Sachlage wird vereinbart, das endfällige Darlehen bei gleicher Verzinsung in ein Tilgungsdarlehen umzustrukturieren. Der jährlich gleichbleibende Tilgungsanteil beträgt TEUR 250 und wird am Ende eines jeden Kalenderjahres (von 03 bis 06) entrichtet.
Finanzinstrument B wird mit dem 6-Monats-Euribor zzgl. 180 Basispunkten verzinst. Die Zinszahlungen erfolgen jeweils für ein halbes Jahr im Nachhinein. Der 6-Monats-Euribor zum ersten Fixingtermin am liegt bei 0,03 %, und zu diesem Zeitpunkt wird für den zweiten Zinszahlungszeitraum mit einer Verzinsung von 0,085 % gerechnet. Tatsächlich liegt der 6-Monats-Euribor zum zweiten Fixingtermin jedoch bei 0,1 %.
Finanzinstrument C bringt jährlich zum 31.12. eine Zinszahlung in Höhe des aktuellen 12-Monats-Euribor zzgl. 150 Basispunkten ein. Die Differenz zwischen Ausgabe- und Tilgungskurs in Höhe von 3 Prozentpunkten ist auf das Ausfallsrisiko der Anleihe zurückzuführen, welches nur unzureichend durch den Credit-Spread kompensiert wird. Tab. 2 zeigt die geschätzte und tatsächliche Entwicklung des 12-Monats-Euribor.
Tab. 2: Erwartete und tatsächliche Entwicklung des 12-Monats-Euribor
Lediglich die Anleihen B und C werden auf einem aktiven Markt gehandelt. Das nach IFRS bilanzierende Unternehmen plant sämtliche Finanzinstrumente bis zur Endfälligkeit zu halten. Es bestehen weder finanzielle noch gesetzliche oder andere Beschränkungen (IAS 39.AG23 lit. a–b), welche der Fähigkeit des Unternehmens, die Finanzinstrumente bis zur Endfälligkeit zu halten, entgegenstehen würden. Für Zwecke der Folgebewertung ist davon auszugehen, dass Finanzinstrument A der Kategorie „loans and receivables” zugeordnet wird, wohingegen die variabel verzinsten Anleihen B S. 400und C in die Kategorie „held to maturity” designiert werden. Die Folgebewertung hat daher nach IAS 39.46 lit. a–b zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu erfolgen.
2. Anzuwendende Bestimmungen
Die Effektivzinsmethode dient der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten finanzieller Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten und ist für die Amortisation von Agien, Disagien, Transaktionskosten und Gebühren von Bedeutung. Es ist jedoch anzumerken, dass die Effektivzinsmethode selbst bei Übereinstimmung von Anschaffungswert und Rückzahlungsbetrag angewandt werden muss, da sie für die Verteilung des Zinsergebnisses auf die einzelnen Perioden maßgeblich ist. Der Effektivzinssatz ist als interner Zinsfuß konzipiert. Dies bedeutet, dass der Effektivzins genau jenem Zinssatz entspricht, mit welchem die erwarteten künftigen Cashflows über die erwartete Gesamtlaufzeit (oder ggf. über eine Teilperiode) exakt auf den Nettobuchwert des Finanzinstruments diskontiert werden. Neben Zins- und Tilgungsbeträgen sind in die Berechnung sämtliche gezahlten oder empfangenen Gebühren, Transaktionskosten sowie Auf- und Abgelder einzubeziehen. Bei der Einschätzung der künftigen Ein- und Auszahlungen aus dem Finanzinstrument hat das bilanzierende Unternehmen sämtliche vertraglichen Konditionen (z.B. Vorauszahlungen, Kündigungs- und andere Optionen) zu berücksichtigen, wobei erwartete Verluste aus dem Instrument jedoch nicht einbezogen werden dürfen (sog. incurred loss model).
[i]Die Effektivzinsmethode muss selbst bei Übereinstimmung von Anschaffungswert und Rückzahlungsbetrag angewandt werden, da sie für die Verteilung des Zinsergebnisses auf die einzelnen Perioden maßgeblich ist.
Hinsichtlich des Amortisationszeitraums für Gebühren, Transaktionskosten, Auf- sowie Abgelder ist nach IAS 39.AG6 darauf abzustellen, auf welchen Zeitraum sich die entsprechenden Komponenten beziehen. Als relevanter Amortisationszeitraum ist hierbei normalerweise die erwartete Gesamtlaufzeit des Instruments heranzuziehen. Eine Amortisation über eine Teilperiode ist jedoch bspw. dann geboten, wenn ein variabel verzinstes Instrument vorliegt und ein beim Erwerb angefallenes Agio oder Disagio daraus resultiert, dass sich die Marktzinsen seit der letzten Anpassung des variablen Zinssatzes verändert haben. In diesem Fall ist das Agio oder Disagio nur über den Zeitraum bis zum nächsten Zinsanpassungstermin zu amortisieren, da die Verzinsung zu diesem Zeitpunkt wieder an Marktverhältnisse angepasst wird. Ist das Agio oder Disagio hingegen bspw. auf eine Änderung des Kreditrisikos des Emittenten zurückzuführen, erfolgt die Amortisation über die erwartete Gesamtlaufzeit.
Der ermittelte Effektivzinssatz ist auf die fortgeführten Anschaffungskosten des zu S. 401bewertenden Finanzinstruments anzuwenden, um den Zinsertrag oder Zinsaufwand der jeweiligen Periode zu bestimmen, welcher net income-wirksam in der GuV zu erfassen ist. Die fortgeführten Anschaffungskosten des Bewertungsobjekts zu Beginn der Periode zzgl. des so ermittelten Zinsertrags oder Zinsaufwands und abzgl. der während der Periode angefallenen Zins- oder Tilgungszahlungen ergibt die fortgeführten Anschaffungskosten zum Ende der Periode. Bis zum Laufzeitende des Finanzinstruments führt die Anwendung der Effektivzinsmethode zu einer vollständigen Amortisation der Differenzen zwischen Anschaffungswert und Rückzahlungsbetrag.
Fraglich ist nun, wie bei Anwendung der Effektivzinsmethode vorzugehen ist, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Veränderung des zu erwartenden Zahlungsstromprofils eintritt. Hierbei ist grundsätzlich zu beachten, dass IAS 39.AG7 f. i.V.m. IAS 39.BC36 für nachträgliche Zahlungsstromänderungen bei variabel und festverzinslichen Finanzinstrumenten eine divergierende bilanzielle Behandlung vorsieht, welche den unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen dieser Finanzkontrakte Rechnung trägt:
Kommt es bei einem festverzinslichen Instrument zu einer Schätzungsänderung über die künftig zu erwartenden Zahlungsströme (etwa aufgrund einer Vertragsrevision), hat das Unternehmen den aktuellen Buchwert des Instruments neu zu ermitteln. Dies geschieht, indem die neu geschätzten Zahlungsströme mithilfe des ursprünglichen Effektivzinssatzes auf den Zeitpunkt der Schätzungsänderung abgezinst werden. Die Differenz zwischen dem neuen und dem ursprünglichen Buchwert ist sofort net income-wirksam als Aufwand oder Ertrag zu erfassen.
Im Unterschied hierzu ist bei variabel verzinsten Finanzinstrumenten nach IAS 39.AG7keine Buchwertanpassung vorzunehmen, sondern ein neuer Effektivzinssatz zu ermitteln. Für die Ermittlung des Effektivzinssatzes sind zwei Ansätze als zulässig anzusehen. Erstens ist eine Kalkulation in Anlehnung an die Berechnung des Effektivzinssatzes bei festverzinslichen Instrumenten möglich. In diesem Fall wird der Effektivzins im Zugangszeitpunkt wie bei einem festverzinslichen Instrument kalkuliert. Ändert sich in einer späteren Periode das erwartete Zahlungsstromprofil, wird der Effektivzinssatz als jener Zins ermittelt, welcher die neuen erwarteten Zahlungsströme genau auf den aktuellen Buchwert diskontiert. Zweitens wird eine vereinfachte Berechnung, basierend auf dem aktuellen Zinssatz laut Zinsformel, für den entsprechenden Zinszahlungszeitraum vorgeschlagen. Der Effektivzins entspricht nach diesem Ansatz dem aktuellen Zinssatz der Periode, und der Anschaffungswert des Finanzinstruments bleibt, sofern dieser mit dem Rückzahlungsbetrag übereinstimmt, durch die Neuschätzung künftiger Zahlungsströme und des Effektivzinssatzes unbeeinflusst. Allerdings ist die Verzinsung mit dem aktuellen Zinssatz laut Zinsformel ggf. um die Amortisation von Agien, Disagien, Transaktionskosten und Gebühren anzupassen.IAS 39.AG6 ist hierbei hinsichtlich des relevanten Amortisationszeitraums zu berücksichtigen.
[i]Ändert sich das künftige Zahlungsstromprofil festverzinslicher Instrumente, ist eine Diskontierung der neu eingeschätzten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz vorzunehmen, um dadurch einen neuen Buchwert im Zeitpunkt der Schätzungsänderung zu ermitteln.
3. Die Lösung
3.1. Finanzinstrument A – festverzinsliches Darlehen
Entsprechend IAS 39.43 sind finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Transaktionskosten erhöhen die Anschaffungskosten aller Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet werden. Da beim Erwerb (vereinfachend) keine Transaktionskosten anfallen, ist Finanzinstrument A mit dem Ausgabebetrag i.H.v. TEUR 950 zu aktivieren.
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Soll | Haben | |
gegebenes Darlehen | 950 | |
an Bank | 950 |
Für die Anwendung der Effektivzinsmethode ist als erster Schritt jener Effektivzinssatz zu bestimmen, mittels welchem sämtliche zukünftig erwarteten Zahlungsströme über die erwartete Gesamtlaufzeit exakt auf den Nettobuchwert von TEUR 950 diskontiert werden können. Für die Berechnung des Effektivzinssatzes S. 402können die vorhandenen Informationen über den Nettobuchwert und das erwartete Zahlungsstromprofil in eine lineare Gleichung übersetzt werden:
Die Auflösung dieser Gleichung nach i ergibt den Effektivzinssatz des Darlehens in Höhe von 6,15 %. Nach Maßgabe oben stehender Erläuterungen stellt sich die Entwicklung des Zinsertrags und der fortgeführten Anschaffungskosten von 01–02 entsprechend Tab. 3 dar.

Tab. 3: Amortisationstabelle vor und nach Änderung der künftigen Cashflows(Ergebnisse gerundet auf TEUR)
Zur Erfassung des Zinsertrags sowie der Veränderung des Darlehensbuchwerts in 01 und 02 sind folgende Buchungen durchzuführen:
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Soll | Haben | |
Bank | 35 | |
gegebenes Darlehen | 23 | |
an Zinsertrag | 58 |
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Soll | Haben | |
Bank | 42 | |
gegebenes Darlehen | 18 | |
an Zinsertrag | 60 |
Mit Beginn der Periode 03 wird das endfällige Darlehen in ein Tilgungsdarlehen umstrukturiert, wodurch sich die künftig zu erwartenden Zahlungsströme ändern. Da es sich bei Finanzinstrument A um ein festverzinsliches Instrument handelt, ist gem. IAS 39.AG8 der Buchwert des Darlehens zu Beginn der Periode 03 neu zu ermitteln. Dies geschieht, indem sämtliche neu geschätzten künftigen Cashflows aus dem Darlehen mit dem ursprünglichen Effektivzins in Höhe von 6,15 % auf den Zeitpunkt der Schätzungsänderung diskontiert werden. Die Berechnung kann abermals als Gleichung dargestellt werden:

Die Auflösung der Gleichung nach x ergibt einen Buchwert zu Beginn der Periode 03 i.H.v. TEUR 987. Die Differenz zwischen dem Buchwert vor und nach Änderung der zu erwartenden Zahlungsströme von TEUR 4 (= 987 – 991) ist sofort net income-wirksam zu erfassen:
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Soll | Haben | |
Finanzaufwand | 4 | |
an gegebenes Darlehen | 4 |
Die veränderte Entwicklung des Zinsertrags und der fortgeführten Anschaffungskosten über die erwartete Restlaufzeit ist aus Tab. 3 ersichtlich. Für die Folgebewertung ist in 03 folgende Buchung notwendig:
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Soll | Haben | |
Bank | 299 | |
an gegebenes Darlehen | 238 | |
an Zinsertrag | 61 |
[i]Ändert sich das künftige Zahlungsstromprofil, ist bei variabel verzinsten Instrumenten, unter Beibehaltung des ursprünglichen Buchwerts, ein neuer Effektivzins zu errechnen.
3.2. Finanzinstrument B – variable Anleihe
Finanzinstrument B ist im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen.
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Soll | Haben | |
gehaltene Anleihe | 800 | |
an Bank | 800 |
Bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Anleihe B um ein variabel verzinstes Instrument handelt, welches zu einem Anschaffungswert angesetzt wurde, der dem bei Endfälligkeit zu erhaltenden Kapitalbetrag entspricht. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wird daher eine Berechnung des Effektivzinssatzes basierend auf dem aktuellen Referenzzinssatz zzgl. 180 Basispunkten für den entsprechenden Zinszahlungszeitraum angewandt. Der Zinsertrag entspricht somit den tatsächlichen Zinszahlungen, und der Anschaffungswert des Finanzinstruments bleibt über die Laufzeit unbeeinflusst. Veränderungen des 6-Monats-Euribors werden in jener Periode berücksichtigt, in der sie tatsächlich anfallen. Es ist daher wie folgt zu buchen:
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Soll | Haben | |
Bank | 14,6 | |
an Zinsertrag | 14,6 |
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Soll | Haben | |
Bank | 15,2 | |
an Zinsertrag | 15,2 |
Variante:
Der Sachverhalt stellt sich in derselben Weise wie oben dar, allerdings wird die S. 403Anleihe in dieser Variante erst am erworben. Der Kurs beträgt zu diesem Zeitpunkt 100,915 %. Das bezahlte Agio spiegelt die seit dem aufgelaufenen unbezahlten Zinsen wider, welche dem ehemaligen Inhaber der Anleihe beim Kauf abgegolten werden müssen. Die Anleihe ist daher wie folgt zu aktivieren:
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Soll | Haben | |
gehaltene Anleihe | 807,3 | |
an Bank | 807,3 |
In dieser Variante ist zu berücksichtigen, dass der Anschaffungswert und der Rückzahlungsbetrag bei Endfälligkeit nicht übereinstimmen. Der zu erfassende Zinsertrag kann daher nicht mehr der aktuellen Zinszahlung laut Zinsformel für diesen Zahlungszeitraum entsprechen, sondern muss um die Amortisation des Agios korrigiert werden. Gemäß IAS 39.AG6 ist die hierfür relevante Amortisationsperiode danach zu bestimmen, auf welchen Zeitraum sich das Agio tatsächlich bezieht. Da sich das vorliegende Agio aus dem Umstand ergibt, dass zwischen 1.1. und unbezahlte Zinsen aufgelaufen sind, welche dem ehemaligen Inhaber beim Kauf abgegolten werden mussten, ist das gezahlte Agio bis zum ersten Kupontag () zu amortisieren. Der tatsächliche (effektive) Zinsertrag ergibt sich daher aus der tatsächlichen Zinszahlung (TEUR 14,6) abzgl. der Amortisation des bezahlten Agios (TEUR 7,3) und beträgt daher TEUR 7,3. Zum ist folgende Buchung vorzunehmen:
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Soll | Haben | |
Bank | 14,6 | |
an gehaltene Anleihe | 7,3 | |
an Zinsertrag | 7,3 |
Nach Amortisation des Agios entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten abermals dem Rückzahlungsbetrag bei Endfälligkeit, weswegen für die weitere Anwendung der Effektivzinsmethode der Effektivzinssatz mit der tatsächlichen Zinszahlung laut Zinsformel gleichgesetzt werden kann. Alle weiteren Buchungen sind daher wie oben vorzunehmen.
3.3. Finanzinstrument C – variable Anleihe
Auch Finanzinstrument C ist mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen.
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Soll | Haben | |
gehaltene Anleihe | 2.910 | |
an Bank | 2.910 |
Finanzinstrument C wurde unter Abzug eines Disagios von TEUR 90 erworben, welches darauf zurückzuführen ist, dass das Ausfallsrisiko der erworbenen Anleihe nur unzureichend durch den Credit-Spread kompensiert wird. Da lediglich der Referenzzinssatz (nicht jedoch der Credit-Spread) zum Fixingtermin am 31.12. aktualisiert wird, bezieht sich dieses Disagio auf die erwartete Gesamtlaufzeit des Instruments und ist daher auch über diesen Zeitraum zu amortisieren (IAS 39.AG6). An diesem Beispiel soll die zweite Alternative zur Berechnung des Effektivzinses in Anlehnung an festverzinsliche Instrumente veranschaulicht werden. Entsprechend werden die künftig erwarteten Zahlungsströme und der Nettobuchwert abermals in eine lineare Gleichung zur Ermittlung des Effektivzinssatzes übersetzt:
Die Auflösung dieser Gleichung nach i ergibt einen Effektivzins von ca. 2,7 %. Tab. 4 zeigt die Entwicklung des Zinsertrags und der fortgeführten Anschaffungskosten in den ersten beiden Perioden.

Tab. 4: Amortisationstabelle vor und nach Änderung der künftigen Cashflows (Ergebnisse gerundet auf TEUR)
Zur Erfassung des Zinsertrags sowie der Veränderung des Buchwerts der Anleihe in 01 und 02 sind folgende Buchungen erforderlich:
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Soll | Haben | |
Bank | 50 | |
gehaltene Anleihe | 28 | |
an Zinsertrag | 78 |
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Soll | Haben | |
Bank | 55 | |
gehaltene Anleihe | 24 | |
an Zinsertrag | 79 |
Zum ergibt sich nun eine Änderung der künftig zu erwartenden Zinszahlungen. Da es sich jedoch um ein variabel verzinstes Instrument handelt, ist keine Anpassung des bisherigen Buchwerts erforderlich, sondern es wird stattdessen der Effektivzinssatz an die neuen Verhältnisse angepasst. Der neue Effektivzinssatz wird nun als jener Zinssatz ermittelt, welcher die neuen erwarteten Zahlungsströme genau auf den aktuellen Buchwert diskontiert. Es kann gezeigt werden, dass dieser Zins rund 2,367 % beträgt (die für die Ermittlung relevante Gleichung lautet: ).

Tab. 4 zeigt die Entwicklung des Zinsertrags und der fortgeführten Anschaffungskosten über die erwartete Restlaufzeit. Für die Folgebewertung in 03 bis 04 sind folgende Buchungen notwendig:S. 404
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Soll | Haben | |
Bank | 53 | |
gehaltene Anleihe | 18 | |
an Zinsertrag | 71 |
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Soll | Haben | |
Bank | 3.051 | |
an gehaltene Anleihe | 2.980 | |
an Zinsertrag | 71 |
Trotz der Ordnungsmäßigkeit der eben veranschaulichten Vorgehensweise für die Amortisation des Disagios und die Allokation des Zinsertrags werden in der Literatur auch vereinfachte Methoden für die Folgebewertung von variabel verzinsten Instrumenten als zulässig erachtet. So wird etwa vorgeschlagen, dass für die Amortisation von Transaktionskosten und Gebühren – welche i.d.R. über die erwartete Gesamtlaufzeit zu erfolgen hat – jede vernünftige Methode angewandt werden kann.
Zulässig wäre etwa, die tatsächlichen Zinszahlungen der Periode als Zinsertrag heranzuziehen und diesen um eine lineare Abschreibung der Transaktionskosten zu kürzen.
4. Fazit
Ändert sich das künftige Zahlungsstromprofil festverzinslicher Instrumente, ist eine Diskontierung der neu eingeschätzten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz vorzunehmen, um dadurch einen neuen Buchwert im Zeitpunkt der Schätzungsänderung zu ermitteln. Demgegenüber ist bei variabel verzinsten Instrumenten, unter Beibehaltung des ursprünglichen Buchwerts, ein neuer Effektivzins zu errechnen. Hierfür stehen den Unternehmen zwei Methoden zur Verfügung:
Eine vereinfachte Kalkulation, basierend auf dem tatsächlich bezahlten Zinssatz der Periode laut Zinsformel, welcher ggf. durch die Amortisation von Agien, Disagien, Transaktionskosten und Gebühren anzupassen ist.
Eine komplexere Berechnung, basierend auf der Effektivzinsermittlung für festverzinsliche Finanzinstrumente. Ändert sich hierbei in einer späteren Periode das erwartete Zahlungsstromprofil, wird der Effektivzinssatz als jener Zins ermittelt, welcher die neuen erwarteten Zahlungsströme genau auf den aktuellen Buchwert diskontiert.
In jedem Fall ist für die Ermittlung des tatsächlichen Zinsertrags bzw. Zinsaufwands und der korrekten Amortisation von Agien, Disagien, Transaktionskosten und Gebühren auf den relevanten Amortisationszeitraum i.S.v. IAS 39.AG6 abzustellen.




