zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Knotek

Immobilienmaklerrecht kompakt

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4497-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Immobilienmaklerrecht kompakt (1. Auflage)

S. 1255. Beendigung des Maklervertragsverhältnisses

Zu unterscheiden ist bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses, ob ein befristeter oder ein unbefristeter Maklervertrag vorliegt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
befristeter Vertrag
Das Vertragsverhältnis ist auf eine bestimmte Dauer begrenzt.
unbefristeter Vertrag 
Das Vertragsverhältnis besteht auf unbestimmte Zeit.

5.1. § 12 MaklerG: Fristablauf; vorzeitige Auflösung

§ 12 (1) MaklerG

(1) Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Maklervertrag endet mit dem Ablauf der Zeit, für die er eingegangen wurde.

Ist der Maklervertrag befristet, so sieht die Bestimmung eine an sich selbstverständliche Regelung vor und der Vertrag endet

  • mit Ablauf der Zeit,

  • für die er eingegangen wurde.

Eine gesonderte Kündigung ist bei einem befristeten Vertrag nicht notwendig.

§ 12 (2) MaklerG

(2) Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Maklervertrag von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig aufgelöst werden.

Das Vertragsverhältnis aus dem Maklervertrag endet bei einem befristeten Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vertrag jedoch auch während der vereinbarten Zeit fristlos gekündigt werden.

Die vorzeitige Auflösung des Maklervertrages muss durch eine Auflösungserklär...

Daten werden geladen...