Immobilienmaklerrecht kompakt
1. Aufl. 2021
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S. 694. Provision
Die Leistung einer Provision stellt seitens des Auftraggebers die Hauptpflicht aus dem Maklervertrag dar. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, wenn er vertragsgemäß verdienstlich wurde, wobei das MaklerG keine Legaldefinition des Begriffs „Verdienstlichkeit“ beinhaltet.
Nachstehende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, um zum Erwerb des Provisionsanspruchs zu führen:
Abschluss eines Maklervertrages zwischen Auftraggeber und Makler,
vertragsgemäße Verdienstlichkeit des Maklers,
Vermittlungserfolg,
Kausalität der Maklertätigkeit,
Adäquanz der Maklertätigkeit,
Abschluss und tatsächliche Ausführung des vermittelten Rechtsgeschäftes.
Den Parteien, dh Makler und Auftraggeber, wird die Möglichkeit eingeräumt, individuelle Provisionsvereinbarungen in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen abzuschließen. Wird keine Provisionsvereinbarung getroffen, so sind Maklerverträge in Zweifelsfällen als entgeltlich angesehen. Demgemäß sind folgende Konstellationen rund um die Provision denkbar:
Die Provision wurde ausdrücklich vereinbart,
es wurde ausdrücklich Provisionsfreiheit vereinbart oder
es wurde keine diesbezügliche Vereinbarung getroffen, sodass der Maklervertrag im Zweifel en...