Immobilienmaklerrecht kompakt
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 373. Rechte und Pflichten aus dem Maklervertrag
Aus dem Maklervertrag rühren sowohl für den Makler als auch für den Auftraggeber Rechte und Pflichten her. Diese ergeben sich aus dem Maklergesetz (MaklerG), der Immobilienmaklerverordnung (ImmMV), dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG).
3.1. § 3 MaklerG: Interessenwahrung, Unterstützung
In den Abs 1 bis 3 dieser Bestimmung werden wesentliche Nebenpflichten – auch Schutz- und Sorgfaltspflichten genannt – aus dem Maklervertrag näher definiert, nämlich
die Wahrung der Interessen des Auftraggebers bzw der Auftraggeber durch den Makler,
die Pflicht zur Unterstützung des Maklers durch den Auftraggeber sowie
die gegenseitige Mitteilungspflicht.
Mit Ausnahme des Alleinvermittlungsauftrages beginnen die meisten Pflichten des Maklers erst mit Aufnahme der Vermittlungstätigkeit, da ihn bis dahin keine Tätigkeitspflicht trifft.
Abs 4 legt darüber hinaus die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung fest, wonach dem Auftraggeber bei Verletzung wesentlicher Pflichten ein Schadenersatzanspruch zukommt oder er eine Mäßigung bzw Minderung der Provision verlangen kann.
Interessenwahrung
(1) Der Makler hat die Interessen des Au...