Das Hotel und seine Gäste
2. Aufl. 2018
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S. 12012. Check-Out
12.1. Rückstellung des Hotelzimmers
Die Rückstellung des Hotelzimmers nach Ablauf der vereinbarten Benützungsdauer erfolgt durch die Ausfolgung des Zimmerschlüssels an der Rezeption. Eine förmliche Übergabe ist nicht notwendig, weil beim Beherbergungsvertrag die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Unterkunft nicht im gleichen Ausmaß auf den Vertragspartner übergeht, wie das bei einem reinen Mietvertrag der Fall ist. Vielmehr dauert die Verfügungsgewalt des Hoteliers, dem regelmäßig auch das tägliche Aufräumen und Reinigen des Zimmers obliegt, für die Dauer der Beherbergung fort (OGH 1 Ob 131/13 s).
12.2. Nichtzahlung durch den Gast
Ist nichts anderes vertraglich vereinbart (zB Anzahlung), hat der Gast das vereinbarte Beherbergungsentgelt zuzüglich etwaiger Sonderentgelte für während des Aufenthaltes in Anspruch genommene Dienstleistungen oder Waren (zB Minibar) spätestens zum Zeitpunkt der Abreise zu bezahlen.
Wird zu diesem Zeitpunkt durch den Gast keine Zahlung geleistet, befindet er sich im Schuldnerverzug.
Diese Regelung findet sich auch in Punkt 8.1 der AGBH 2006.
Gemäß Punkt 9.3 der AGBH 2006 steht dem Hotelier auch das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischen...