Markus Kroner/Thomas Reisenzahn

Das Hotel und seine Gäste

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3144-8

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Das Hotel und seine Gäste (2. Auflage)

S. 133. Der Webauftritt des Hoteliers

3.1. Die Domain

3.1.1. Was ist bei der Domainregistrierung zu beachten?

Eine Domain ist kein Immaterialgüterrecht (OGH 3 Ob 287/08 i; BGH I ZR 187/10) wie zB eine Marke.

Der BGH (NJW 2008, 3716) hat festgehalten, dass eine Domain zwar einen in sich bestehenden Wert habe, die Domain aber nur auf einem schuldrechtlichen Anspruch gegenüber der Registrierungsstelle (zB nic.at Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m. b. H. in Salzburg) beruhe und als solche kein eigenständiger Vermögenswert sei. Domains können jedoch sehr wohl gepfändet werden (OGH 3 Ob 287/08 i).

Primäre Funktion von Domains ist somit die Adressfunktion, daneben besteht auch eine Kennzeichenfunktion, da Internet-User oft die Domain mit dem Betreiber der Website oder mit den von diesem Unternehmer angebotenen Waren/Dienstleistungen gleichsetzen. Dies liegt zB dann vor, wenn der Name des Hotels („Etablissementbezeichnung“) in die Domain aufgenommen wird (zB www.hotelzumzahmenkaiser.at).

3.1.2. Kennzeichenkollisionen

Die Domain ist zwar kein Immaterialgüterrecht, kann jedoch die Verwendung einer Domain in Immaterialgüterrechte Dritter eingreifen und steht somit in Konkurrenz zu diesen Rechten.

Ein Hoteli...

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