COVID-19 – Sorgfaltspflichten und Haftung von Leitungsorganen
1. Aufl. 2020
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S. 725. Möglichkeiten zum Haftungsschutz
Im vorangegangenen Kapitel wurden für Leitungsorgane relevante Sorgfaltspflichten iZm COVID-19 erörtert. Gerade in unsicheren Zeiten ergeben sich hohe Anforderungen an richtiges Verhalten und signifikante Haftungsrisiken. Bei der Bewältigung der an sie gestellten Herausforderungen sind Leitungsorgane allfälligen Ansprüchen der Gesellschaft jedoch nicht gänzlich schutzlos ausgeliefert. Während deren strafrechtliche Verantwortung nicht beschränkt werden kann, sind insbesondere gegenüber der Gesellschaft zivilrechtliche Haftungserleichterungen bzw -begünstigungen möglich. Je nach Sachverhalt können sich Leitungsorgane von einer allfälligen Haftung uU durch entsprechende Rechtfertigung ihres Handelns befreien, von dieser freigestellt werden, oder sie genießen Versicherungsschutz.
Je nach den in Frage kommenden Möglichkeiten zum Haftungsschutz ist zu unterscheiden, ob von vornherein kein Ersatzanspruch der Gesellschaft besteht, dieser zwar entsteht, aber nachträglich wegfällt, oder ob der Ersatzanspruch zwar bestehen bleibt, das jeweilige Leitungsorgan letzten Endes jedoch insbesondere aufgrund der Schadenstragung durch Dritte nicht selbst für aus desse...