Das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht
1. Aufl. 2018
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S. 3909. Wichtigste Thesen und Ergebnisse
Ein auf sozialpolitischen Ausgleich bedachter Normgeber stärkt die (Verhandlungs-)Position des (potentiellen) Arbeitnehmers dadurch, dass er rechtliche Mindeststandards zu seinen Gunsten schafft, die eine relativ zwingende Rechtswirkung aufweisen. Auf dieser Normwirkung aufbauend, besagt das Günstigkeitsprinzip, dass ein abweichender Regelungsinhalt aufgrund von Günstigkeitsüberlegungen Anwendungsvorrang genießt.
Innerhalb einer Rechtsordnung findet das Günstigkeitsprinzip nur zwischen Normen verschiedenen Ranges eine sinnvolle Anwendung. Die fehlende Möglichkeit einer späteren Schlechterstellung schließt eine konstruktive Anwendung innerhalb einer Rechtsquellenebene aus. Eine Ausnahme besteht nur im Bereich des Kollisionsrechts, weil mit Hilfe desselben nicht Recht inhaltlich ausgestaltet, sondern nur dessen Anwendung festgestellt wird.
Dem Günstigkeitsprinzip sind folgende Aufgaben inhärent:
Schutzfunktion;
Vorbehalt zugunsten der Vertragsfreiheit;
Kollisionsregel;
Kehrseite der Unabdingbarkeit;
Partizipationsinstrument;
Schaffung von Leistungsgerechtigkeit und Belohnungsfunktion;
Versorgungsfunktion;
Spielraum für die Ausdifferenzierung von Arbeitsbeding...