Das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht
1. Aufl. 2018
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S. 695. Die Rechtsquellenebenen im Günstigkeitsvergleich
Im Folgenden werden die für den arbeitsrechtlichen Günstigkeitsvergleich besonders relevanten Rechtsquellenebenen bezüglich ihrer möglichen Regelungsinhalte untersucht. Zusätzlich finden sich Ausführungen zu den möglichen Rechtswirkungen der jeweiligen Rechtsquelle und zu etwaigen Besonderheiten, die das jeweilige Rechtsgestaltungsmittel im Günstigkeitsvergleich aufweist.
5.1. Die Gesetzesebene
5.1.1. Rechtswirkung
Die Gesetzesebene kann eine für das Günstigkeitsprinzip notwendige relativ zwingende Rechtswirkung auch nur für gewisse rangniedrigere Rechtsquellen vorsehen. Gegenüber anderen rangniedrigeren Rechtsquellen statuiert sie dann eine absolut zwingende Rechtswirkung. Eine solche rechtsquellenspezifische, dispositive Rechtswirkung war und ist vor allem auf Kollektivvertragsebene anzutreffen. Dies ist verständlich, weil die Arbeitnehmervertretung auf dieser Rechtsquellenebene eine besonders starke Verhandlungsposition innehat.
Eine partielle dispositive Rechtswirkung stellt aber im Arbeitsrecht den Ausnahmefall dar. Den Regelfall bildet eine relativ zwingende Rechtswirkung gegenüber allen rangniedrigeren Rechtsquellen. Die österre...