Das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht
1. Aufl. 2018
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S. 183. Rahmenbedingungen für die Anwendung des Günstigkeitsprinzips
3.1. Normenbeziehungen
Normen können kollidieren. Dies geschieht immer dann, wenn sie denselben Regelungsinhalt aufweisen und nicht parallel gelten sollen oder können. Solche Normenkollisionen müssen einer Lösung zugeführt werden. Mehrere Auflösungsmöglichkeiten sind denkbar. Im Sinne der derzeitigen Konfliktlösungsmechanismen kann die speziellere Norm der allgemeineren, die jüngere Norm der älteren, oder eine Regelung aufgrund von Günstigkeitsüberlegungen vorgehen. Eine andere Möglichkeit bestünde darin, die Normen in eine Rangordnung zueinander zu setzen und anzuordnen, dass bei Höherrangigkeit Anwendungsvorrang gegeben ist.
Ein Rechtsstaat hat somit verschiedene Möglichkeiten, einen Normenkonflikt aufzulösen. Fraglich ist, ob sich all diese Kollisionsregeln miteinander verbinden lassen, oder ob manche zueinander in einem unlösbaren Widerspruch stehen.
Die Derogationsregel, dass die allgemeinere von der spezielleren Rechtsnorm abgelöst wird, schließt den Grundsatz, dass die jüngere die ältere verdrängt, nicht aus. Die beiden Derogationsregeln können eine Koexistenz führen. Es geht dabei die jüngere Norm der älteren vor, ...