Sebastian Starl

Der Günstigkeitsvergleich im Finanzstrafrecht

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4244-4

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Der Günstigkeitsvergleich im Finanzstrafrecht (1. Auflage)

S. 898. Überlegungen de lege ferenda

Wie bereits in Kap 3.1. ausgeführt, gestaltet sich das verfassungs- und unionsrechtliche Günstigkeitsprinzip als sehr weitreichend. Zunächst müssen begünstigende Gesetzesänderungen bis zum „final judgment“ als maßgeblichen zeitlichen Bezugspunkt berücksichtigt werden. Der zeitliche Bezugspunkt des § 4 Abs 2 FinStrG („Entscheidung des Gerichts erster Instanz oder der Finanzstrafbehörde“) scheint in einem offensichtlichen Widerspruch dazu zu stehen. Der klare enge Wortlaut des § 4 Abs 2 FinStrG erfährt jedoch durch die stRsp des OGH und die hA im Schrifttum eine Abmilderung, da sich der zeitliche Bezugspunkt des § 4 Abs 2 FinStrG zeitlich nach hinten verschiebt, wenn von der Rechtsmittelinstanz erneut über die Schuldfrage bzw den Schuldspruch entschieden wird (siehe dazu bereits Kap 7.3.2.). Dem nicht genug, wäre mE – in Auslegung des Begriffs „final judgment“ des EGMR – noch geboten, dass von der Rechtsmittelinstanz trotz der bereits eingetretenen Teilrechtskraft des Schuldspruchs ein (wenn auch) auf die Rechtsfolgenseite beschränkter Günstigkeitsvergleich angestellt werden muss, damit gewährleistet wird, dass während des Rechtsmittelverfahrens eingetretene begünstigende Gesetzesänderungen auf der Rechtsfolgense...

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