Der Günstigkeitsvergleich im Finanzstrafrecht
1. Aufl. 2020
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S. 32. Einleitende Bemerkungen zum zeitlichen Geltungsbereich und zeitlichen Anwendungsbereich von Strafnormen
Werden Fragen nach dem zeitlichen Geltungsbereich von Strafnormen behandelt, geht es um eine eigenständige Disziplin im Strafrecht, nämlich um das sog intertemporale Strafrecht. Folgt man der Auffassung von Glaser, ist das intertemporale Strafrecht vom Strafanwendungsrecht zu unterscheiden, wobei mE nicht nachvollziehbar ist, warum das Strafanwendungsrecht – wie Glaser unter Berufung auf das deutsche Schrifttum meint – nur den räumlichen und persönlichen Geltungsbereich zum Gegenstand haben soll, nicht jedoch den zeitlichen Geltungsbereich. Nach der hier vertretenen Auffassung ist das intertemporale Strafrecht vielmehr als ein Teilbereich des Strafanwendungsrechts (wenn schon nicht ieS in Bezug auf die Internationalität bzw grenzüberschreitende Sachverhalte, dann zumindest iwS) zu betrachten.
Das intertemporale Strafrecht wird durch verschiedene – weitgehend aus dem Verfassungsrecht abgeleitete – Grundsätze geprägt, wobei auch für den Bereich des Strafrechts der allgemein gültige Grundsatz „lex posterior derogat legi priori“ zu beachten ist. Eine zentrale Stellung nehmen va das ...