Grundfragen der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit
1. Aufl. 2017
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1. S. 100Einleitung
Untersuchungsgrundsatz und materielle Wahrheit bilden ein Begriffspaar, welches das Verwaltungsverfahren und insbesondere das Ermittlungsverfahren prägt. Mit der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit stellt sich die Frage, inwieweit diese Grundsätze auch auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren Anwendung finden. Dabei geht es zum einen um die Auslegung von § 17 VwGVG, über welchen § 37 AVG – die materielle Wahrheit – und § 39 Abs 2 AVG – der Untersuchungsgrundsatz, gelegentlich auch als Offizialmaxime oder Prinzip der Amtswegigkeit bezeichnet – Eingang ins verwaltungsgerichtliche Verfahren finden. Zum anderen geht es auch um die Auslegung anderer das verwaltungsgerichtliche Verfahren prägender Normen, allen voran von § 27 und § 28 VwGVG, da sich nur in Kombination aus § 17 VwGVG iVm § 37 und 39 Abs 2 AVG mit den § 27 und 28 VwGVG ergibt, inwieweit, dh in welchem Umfang der Grundsatz der materiellen Wahrheit und der Untersuchungsgrundsatz auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden sind. Wenngleich sich Untersuchungsgrundsatz und materielle Wahrheit also nicht direkt aus dem VwGVG ergeben, bilden doch insbesondere die § 27 und 28 VwGVG den Dreh- und Angelpunkt für die Frage, welche Bedeutung die beiden Grundsätze für das verw...