Korrektur fehlerhafter Entscheidungen durch die Verwaltungs- und Abgabenbehörde
1. Aufl. 2017
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Laura Pavlidis
1. S. 232(Ambivalentes) Rechtsprinzip
Grundidee der Rechtskraft ist, dass ein Rechtsstreit ein Ende finden soll. Im Sinne Platons muss man sich fragen, ob ein Staat nicht zugrunde gerichtet wäre, in dem abgetane Rechtssachen keine Kraft hätten, sondern sich Einzelne berechtigt sähen, diese ungültig zu machen und umzustoßen. Demnach hat Rechtskraft mit den Grundfesten eines Staates zu tun, ist geradezu unentbehrlich für ein geordnetes Gemeinwesen.
In der Tat begegnet man der Rechtskraft als Prinzip wohl in jeder Rechtsordnung, in der Rechtsstreitigkeiten verfahrensförmig beizulegen sind bzw in der die Entscheidung von Rechtssachen organisiert ist: Ein vorgesehener Entscheidungsprozess muss schlicht einmal enden. In diesem Sinn stellt die Rechtskraft ein allgemeines Rechtsprinzip dar, dass wir auch hierzulande kennen. So simpel dieses Rechtsprinzip an sich anmutet, so umstritten sind doch seine „Details“. Zwischen Idee und Details der Rechtskraft im Kontext der allgemeinen Verwaltung(sgerichtsbarkeit) wird sich der folgende Beitrag entspinnen.
Materien- wie Verfahrensregime knüpfen explizit oder implizit an Rechtskraft an bzw hängen damit zusammen. So ermöglicht es etwa das allg...