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Lizenzen im Staatensteuerwettbewerb – die Lizenzschranke im Binnenmarkt und in der „weiten Welt“
§ 4j EStG, die Vorschrift über die sog. Lizenzschranke, ist Ausfluss und Umsetzung der internationalen Bemühungen, gegen „unfairen“ Steuerwettbewerb der einzelnen Staaten vorzugehen. Das geschieht in Gestalt der einschlägigen Anti-Lizenzboxen-Regelungen durch ein Lizenzentgeltabzugsverbot. Anders gewendet: Im grenzüberschreitenden Kontext werden für Körperschaften und ihnen nahestehende Personen Aufwandsabzüge untersagt. Es ist augenfällig, darin aus Sicht des Unionsrechts eine Diskriminierung oder Beschränkung zu sehen, wird doch der reine Inlandsfall abweichend von dem Auslandsfall behandelt – und so wird das denn auch erwogen und zumeist auch vertreten. Doch dagegen positionieren sich die Finanzverwaltungen. Sie versuchen, neue Rechtfertigungsinstrumente zu (er)finden und abzuleiten, um im Kielwasser „Steuerlicher Abwehrrechte“ die einzelstaatlichen Maßnahmen in ein besseres Licht zu rücken. Teilweise wird das auch aus wissenschaftlicher Sicht wohlwollend begleitet. Die Antwort darauf steht noch aus, sie wird vermutlich dermaleinst vom EuGH gegeben werden müssen.
§ 4j EStG, die Vorschrift über die sog. Lizenzschranke, ist Ausfluss und Umsetzung der internationalen Bemühungen, gegen „unfairen“ Steu...