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IRZ 6, Juni 2016, Seite 285

Unwesentliche, nicht konsolidierte Tochterunternehmen in einer Abschlussprüfung nach ISA

Christoph Fröhlich

In der Literatur herrscht Einigkeit darüber, dass der in IAS 8 verankerte Grundsatz der Wesentlichkeit auch auf den Einbezug von Tochterunternehmen anwendbar ist. Obwohl IFRS 10 keine Ausnahmen vom Einbezug in den Konzernabschluss kennt, führt der Nichteinbezug unwesentlicher Tochterunternehmen nicht zwingend zu einem fehlerhaften IFRS-Abschluss.

Der folgende Beitrag soll die nicht unumstrittene Behandlung dieser unwesentlichen, nicht konsolidierten Tochterunternehmen durch den Abschlussprüfer zeigen.

1. Nicht korrigierte falsche Darstellungen

1.1. Regelungen der ISA

Gemäß ISA 320 hat der Abschlussprüfer bei der Durchführung der Prüfung das Konzept der Wesentlichkeit anzuwenden. Die Festlegung der Wesentlichkeit erfolgt gemäß ISA 320.2 unter Bezugnahme auf das Konzept der Wesentlichkeit des maßgeblichen Werks der Rechnungslegung.

Gemäß ISA 450.5 muss der Abschlussprüfer falsche Darstellungen während der Prüfung kumulieren, soweit diese nicht unbeachtlich sind. Über diese kumulierten falschen Darstellungen muss sich der Abschlussprüfer gemäß ISA 450.8 mit dem Management austauschen, und er muss das Management auffordern, die falschen Darstellungen zu korrigieren. Nicht korrigierte falsch...

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