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IRZ 6, Juni 2016, Seite 277

Was kann ein Materiality Practice Statement bewirken?

Offenlegen oder nicht offenlegen, das ist die Frage!

Evelyn Teitler-Feinberg und Gernot Hebestreit

Die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beruht auf Ermessensentscheidungen. Ob eine Angabe wesentlich ist, darf nicht isoliert bezüglich eines einzelnen Postens oder einer einzelnen Offenlegung beurteilt werden, sondern verlangt den Fokus auf den Abschluss als Ganzes. Es gilt auch, mutig unwesentliche Angaben zu unterdrücken, damit die wesentlichen Informationen prominent zutage treten. Das IASB spricht diesbezüglich über „poor application of materiality”, denn in der finanziellen Berichterstattung fänden sich zu viel irrelevante und zu wenig relevante Informationen. Das künftige Practice Statement hat daher zum Ziel, Hilfestellung bei der praktischen Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes zu leisten und dessen Anwendung verstärkte Beachtung zu verschaffen.

1. Wie ist der Entwurf des Practice Statement „Application of Materiality to Financial Statements” (ED PS M) in das Entwicklungskonzept des IASB eingebettet?

Das ED PS M ist Teil der aus mehreren Projekten bestehenden Disclosure Initiative des International Accounting Standards Board (IASB) (vgl. Abb. 1). Mittels dieser Initiative soll der Überfrachtung der Finanzberichterstattung entgegengewirkt werden, indem wesentlic...

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