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IRZ 6, Juni 2016, Seite 269

Zur (Nicht-)Nutzung der freiwilligen Fair-Value-Bewertung im 10. IFRS-Jahr

Markus Ertel

Seit 2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland durch die sog. IAS-Verordnung 1606/2002 verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufzustellen. Ein wesentlicher Bewertungsmaßstab ist dabei der Fair Value, von dem Unternehmen bei ausgewählten Standards Gebrauch machen können. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwiefern Unternehmen im 10. Jahr der verpflichtenden IFRS-Anwendung diese Wahlmöglichkeit bei Sachanlagen (IAS 16), immateriellen Vermögenswerten (IAS 38), Finanzinstrumenten (Nutzung der Fair-Value-Option, IAS 39) und bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (IAS 40) in Anspruch nahmen.

1. Motivation und Zielsetzung

Der Fair Value wird im Rahmen der International Financial Reporting Standards (IFRS) unmittelbar mit der Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen durch die Zugrundelegung aktueller Marktpreise bei der Bewertung von Vermögenswerten in Verbindung gebracht. Sofern für die zu bewertenden Vermögenswerte aktive Märkte vorliegen, welche die Nachvollziehbarkeit der Bewertung zum Fair Value erlauben, lassen sich Informationsasymmetrien zwischen den bilanzierenden Unternehmen und den externen Bilanzadressaten – gegenüber den (f...

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