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ASoK 7, Juli 2016, Seite 275

I. Neuerungen im Baubereich

Gerda Ercher-Lederer

Die wesentlichen Ziele der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz 1979, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden, sind die Verbesserung des Vollzugs bei der Gewährung von Überbrückungsgeld und Überbrückungsabgeltung, die Schaffung von mehr Rechtssicherheit im Rahmen der Anwendung des BUAG sowie das Hintanhalten von Umgehungen der gesetzlichen Regelungen (RV 1185 BlgNR 25. GP). Im Folgenden werden die inhaltlichen Schwerpunkte vorgestellt.

1. Maßnahmen im Sachbereich Überbrückungsgeld

Derzeit wird der Arbeitgeber von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) über die Zuerkennung des Überbrückungsgeldbezugs an den Arbeitnehmer nicht informiert. Es kommt daher in der Praxis des Öfteren vor, dass Arbeitnehmer aus ihrer Tätigkeit in Baubetrieben ziemlich rasch und ohne Information des Arbeitgebers ausscheiden und in den Überbrückungsgeldbezug wechseln. Um das hintanzuhalten und Arbeitgebern die Möglichkeit zu bieten, rechtzeitig auf die mit dem Bezug des Überbrückungsgeldes verbundene Beendigung des Arbeitsverhältnisses reagieren zu können, soll die BUAK nunmehr verpflichtet werden, den Arbeitgeber über die Zuerk...

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