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I. Neuerungen im Baubereich
Die wesentlichen Ziele der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz 1979, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden, sind die Verbesserung des Vollzugs bei der Gewährung von Überbrückungsgeld und Überbrückungsabgeltung, die Schaffung von mehr Rechtssicherheit im Rahmen der Anwendung des BUAG sowie das Hintanhalten von Umgehungen der gesetzlichen Regelungen (RV 1185 BlgNR 25. GP). Im Folgenden werden die inhaltlichen Schwerpunkte vorgestellt.
1. Maßnahmen im Sachbereich Überbrückungsgeld
Derzeit wird der Arbeitgeber von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) über die Zuerkennung des Überbrückungsgeldbezugs an den Arbeitnehmer nicht informiert. Es kommt daher in der Praxis des Öfteren vor, dass Arbeitnehmer aus ih...