BEPS
1. Aufl. 2017
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1. S. 172Allgemeines
Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die im Rahmen des BEPS Aktionspunkts 7 „Preventing the Artificial Avoidance of Permanent Establishment Status“ geplante Neuformulierung von Art 5 Abs 5 und 6 OECD-Musterabkommen („OECD-MA“) geben. Des Weiteren wird untersucht, inwieweit die neue Formulierung bestehende Fragen bzw Unklarheiten im Zusammenhang mit der Auslegung der Vertreterbetriebsstätte beseitigt und/oder ob sie neue Fragen bzw Unklarheiten erzeugt. Durch BEPS-Aktionspunkt 7 kommt es neben Änderungen bei der Vertreterbetriebsstätte auch zu Änderungen bei der Definition von Hilfsbetriebsstätten und zu neuen Anti-Fragmentierungsregeln. Diese Themenstellungen sind jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Beitrages, sondern werden im Beitrag von Daurer/Ursprung-Steindl kommentiert.
2. BEPS-Aktionspunkt 7
2.1. Einleitung und Zielsetzung der Reform
Im Final Report zu BEPS Aktionspunkt 7 „Preventing the Artificial Avoidance of Permanent Establishment Status“ werden wesentliche Änderungen der Betriebsstättendefinition sowie des dazugehörigen OECD-Musterkommentars (OECD-MK) vorgeschlagen. Der vorliegende Beitrag befasst sich in seinem Schwerpunkt mit den vorgesch...