Das Benutzerhandbuch als Mietvertragsergänzung
2. Aufl. 2017
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S. 32II. Erläuterungen zu den Klauseln des Benutzerhandbuches
In diesem Kapitel sind die rechtlichen Überlegungen zu den einzelnen Klauseln des Benutzerhandbuches dargestellt. Es wird dabei dem Aufbau des Benutzerhandbuches gefolgt und in spiegelbildlicher Weise auf einschlägige Judikatur und Lehre eingegangen. Weiterführende Lit kann den zitierten Quellen entnommen werden.
A. Anwendungshinweise
Um die Wirksamkeit sowie damit einhergehend die Durchsetzbarkeit der Klauseln des Benutzerhandbuches sicherzustellen, gilt es, dieses im Rahmen eines schriftlichen Mietvertrages auf den Mieter zu überbinden. Insofern besteht eine der Hausordnung vergleichbare Rechtslage, sodass es einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung bedarf. Dabei ist nach stRsp die Hausordnung ebenso Bestandteil des Vertrages und kann nachträglich vom Vermieter nicht einseitig zum Nachteil des Mieters abgeändert werden. Wird nämlich dem Vermieter ohne Aushandeln iSd § 6 Abs 2 KSchGM das Recht eingeräumt, einseitig die von ihm zu erbringende Leistung einem Mieter gegenüber abzuändern, ohne dass diese Änderung – besonders weil sie geringfügig oder sachlich gerechtfertigt ist – zumutbar sein muss, so liegt ein Verstoß gegen § 6 Abs 2 Z 3 KSchG v...