Roman Wagner

Das Benutzerhandbuch als Mietvertragsergänzung

2. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3728-0

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Das Benutzerhandbuch als Mietvertragsergänzung (2. Auflage)

S. 3I. Allgemeiner Teil

A. Die bestandrechtliche Erhaltungspflicht

Der Erhaltungsanspruch des Bestandnehmers richtet sich außerhalb des MRG ausschließlich nach der Regelung des § 1096 ABGB, die dispositiv eine umfassende Erhaltungspflicht des Bestandgebers festlegt. Dagegen sind im Vollanwendungsbereich des MRG die Erhaltungspflichten des Vermieters abschließend und zwingend in § 3 Abs 1 und 2 MRG normiert. Korrespondierend hierzu normiert § 8 Abs 1 zweiter und dritter Satz MRG Instandhaltungspflichten des Mieters.

1. Vollanwendung des MRG

Die Erhaltungspflichten des Bestandgebers werden im Vollanwendungsbereich des MRG durch die zwingende Bestimmung des § 3 MRG geregelt. Nach Abs 1 leg cit hat der Vermieter „nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass das Haus, die Mietgegenstände und die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils ortsüblichen Standard erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner beseitigt werden“. Das gesetzliche Gebot der Erhaltung „im jeweils ortsüblichen Standard“ wird von der Rsp als Verpflichtung verstanden, im Zuge der Durchführung von Erhaltungsarbeiten nicht statisch stets Gleiches durch...

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