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Einführung in das Baurechtsgesetz

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4342-7

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Dokumentvorschau
Einführung in das Baurechtsgesetz (1. Auflage)

S. 4810. Abgrenzung des Baurechtes zum Superädifikat

10.1. Allgemeines

Aus § 294 und § 297 ABGB wird der Grundsatz „superficies solo cedit“ abgeleitet, der nicht durch Parteienvereinbarung geändert werden kann. Das Gesetz selbst sieht jedoch eine Durchbrechung dieses Grundsatzes beim Baurecht und beim Superädifikat vor, wobei das Gesetz nicht ausdrücklich vom Superädifikat spricht. Vielmehr wird aus § 297 ABGB im Gegenschluss abgeleitet, dass es sich bei Überbauten um bewegliche Sachen handelt. § 297 ABGB regelt nämlich, was alles zum unselbständigen Zugehör des Grundstücks zählt und demnach unbeweglich ist:

„Eben so gehören zu den unbeweglichen Sachen diejenigen, welche auf Grund und Boden in der Absicht aufgeführt werden, daß sie stets darauf bleiben sollen, als: Häuser und andere Gebäude mit dem in senkrechter Linie darüber befindlichen Luftraume; ferner: nicht nur Alles, was erd- mauer- niet- und nagelfest ist…“

§ 435 ABGB regelt die Übertragung des Eigentums an Bauwerken, die auf fremdem Grund in der Absicht aufgeführt sind, dass sie nicht stets darauf bleiben sollen, sofern sie nicht Zugehör eines Baurechts sind. Hier spricht das Gesetz also im Gegensatz zu § 297 ABGB von den Bauwerken, die nicht Zugehör des Grundstücks und damit...

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