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Einführung in das Baurechtsgesetz

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4342-7

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Einführung in das Baurechtsgesetz (1. Auflage)

S. 316. Besondere Vertragsklauseln im Baurechtsvertrag

6.1. Veräußerungs- und Belastungsverbot

6.1.1. Allgemeines

Da das Baurecht veräußerlich und mit dinglichen Rechten belastbar ist, kann der Baurechtsnehmer ohne Zustimmung des Baurechtsgebers über sein Baurecht frei verfügen, und auch der Grundeigentümer kann grundsätzlich sein Grundstück frei veräußern und belasten. Im Baurechtsvertrag kann allerdings in beide Richtungen Anderes vereinbart werden. So wird die Einschränkung der freien Verfügbarkeit über das Baurecht und das Grundstück durch Einräumung von Veräußerungs- und Belastungsverboten bzw ‑beschränkungen oder durch einen weniger einschränkenden Genehmigungsvorbehalt als zulässig angesehen. Die Rsp erklärt dies mit dem legitimen Interesse des Grundeigentümers, unerwünschten bzw zweckwidrigen Veräußerungen an unverlässliche Dritte vorzubeugen oder übermäßige Belastungen zu verhindern.

Diese Belastungs- und Veräußerungsverbote können jedenfalls obligatorisch vereinbart werden, eine Verbücherung ist nur nach § 364c ABGB, also zwischen nahen Angehörigen, möglich. Der Baurechtsnehmer ist gegenüber Beschränkungen und Verboten mit auflösender Wirkung durch das Gesetz geschützt. Gem § 4 Abs 1 BauRG ist nämlich eine...

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