Abzugsverbote im Konzern
1. Aufl. 2015
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S. 155Aktuelles zu Fremdfinanzierungszinsen für Beteiligungen
Bearbeitet und zusammengefasst von Mag. Lisa Aumayr
Kirchmayr: Die Frage der Abzugsfähigkeit der Zinsen ist originär. Ursprünglich war das immer eine Frage des § 12 Abs 2 – stehen Aufwendungen in unmittelbaren Zusammenhang mit Beteiligungserträgen iSd § 10? Der VwGH hat dies für Zinsen an sich bejaht. Hinsichtlich der Nebengebühren, die in den Gesetzesmaterialien angeführt sind, stellt sich die Frage, ob in diesem Fall überhaupt das Abzugsverbot des § 12 Abs 2 greift. In diesem Zusammenhang lässt sich eine Parallele zu den Fremdwährungskrediten ziehen. Der VwGH hat die Währungsverluste aus dem Fremdwährungskredit als abzugsfähig behandelt, weil kein unmittelbarer Zusammenhang mit den Beteiligungserträgen besteht. Ein solcher besteht deswegen nicht, weil der Fremdwährungsverlust aus der Verwaltung des Kredites entsteht und sich in diesem Fall ein mittelbarer Zusammenhang mit den Beteiligungserträgen ergibt. Die Verluste aus den Fremdwährungskrediten sind daher abzugsfähig.
Mayr: Der VwGH hat eindeutig gesagt, dass Kursverluste das Ergebnis einer Marktentwicklung sind und mit den Zinsen nichts zu tun haben. Nach VwGH sind auch die ...