Abzugsverbote im Konzern
1. Aufl. 2015
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S. 16Bis zum StRefG 2005 waren die für einen fremdfinanzierten Beteiligungserwerb anfallenden Schuldzinsen vom Abzugsverbot erfasst, sofern ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Fremdfinanzierung und Erwerb einer unter § 10 KStG fallenden Beteiligung bestand. Mit dem StRefG 2005 wurden derartige Zinszahlungen jedenfalls abzugsfähig, unabhängig davon, ob während der Haltedauer der zum Betriebsvermögen zählenden Beteiligung steuerfreie Dividenden vereinnahmt wurden oder nicht. Durch das BBG 2011 wurde der Anwendungsbereich des § 11 Abs 1 Z 4 KStG eingeschränkt. Zinsaufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung von Beteiligungserwerben im Konzern angefallen sind, waren demnach nicht mehr abzugsfähig. Das AbgÄG 2014 brachte hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Zinsen in Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung, die dem Erwerb von Kapitalanteilen iSd § 10 KStG gedient hat, erneut Veränderungen. Demnach ist die Abzugsfähigkeit von Zinsen in Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung, die dem Erwerb von Kapitalanteilen iSd § 10 KStG gedient hat, ausgeschlossen, sofern diese Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw unmittelbar oder mittelbar von einem einen behe...