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Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2024

Rechtliche Grundlagen – Erläuterungen – Über 600 gelöste Beispiele

35. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4825-5

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2024 (35. Auflage)

S. 166044. Aufbewahrungsfristen, Verjährung

In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:

  • Wie lange müssen Unterlagen in der Personalverrechnung aufbewahrt werden?

  • Wann verjähren Lohnabgaben?

Zum Zweck der Klarstellung abgabenrechtlicher Verpflichtungen bzw. arbeitsrechtlicher Ansprüche sind bestimmte Fristen festgelegt. Unterlagen der Personalverrechnung und der Personalverwaltung müssen also zumindest so lange aufbewahrt werden, wie diese Fristen dauern.


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Aufbewahrungsfristen im Abgabenrecht
Aufbewahrungsfristen im Arbeitsrecht
SV
LSt, DB zum FLAF, DZ
KommSt, Wr. DAG
3–7 Jahre
5–7 Jahre
5–7 Jahre
max. 3 Jahre
für das Dienstzeugnis 30 Jahre
Diese Aufbewahrungsfristen gelten für alle in diese Bereiche fallenden Aufzeichnungen und Unterlagen.

44.1. Im Bereich des Abgabenrechts

44.1.1. Sozialversicherung

Gemäß den Bestimmungen des ASVG verjährt das Recht auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen binnen drei Jahren vom Tag der Fälligkeit der Beiträge (→ 41.1.2.).

Hat der Dienstgeber Angaben über Versicherte bzw. über deren Entgelt nicht innerhalb der in Betracht kommenden Meldefristen gemacht (→ 39.1.1.1.), so beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Tag der Meldung...

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