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Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2024

Rechtliche Grundlagen – Erläuterungen – Über 600 gelöste Beispiele

35. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4825-5

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2024 (35. Auflage)

S. 157943. Pfändung, Verpfändung, Zession von Bezügen, Privatkonkurs

In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Wie ist vorzugehen, wenn der Arbeitgeber für Schulden seiner Arbeitnehmer als Drittschuldner herangezogen wird?
Welche Pflichten treffen den Arbeitgeber in diesem Zusammenhang?
Seite
1582 ff.
Bestehen Fallkonstellationen, in denen der Arbeitgeber für die Berechnung der pfändbaren Beträge kein Existenzminimum zu berücksichtigen hat?
Seite
1591 ff.
Was ist eine (vertragliche) Verpfändung und wie ist damit im Rahmen der Personalverrechnung umzugehen?
Seite
1647 ff.

43.1. Pfändung von Bezügen

Zu einer Pfändung von Bezügen (Lohn- oder Gehaltspfändung) kann es u.a. dann kommen, wenn ein Arbeitnehmer (ein freier Dienstnehmer, → 43.1.8.2.) seinen im privaten Bereich liegenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

43.1.1. Wie kommt es zu einer Pfändung von Bezügen?

Das nachstehende Ablaufschema soll dies anhand eines Beispiels veranschaulichen:

S. 15801) Das Mahnverfahren (die Mahnklage) ist ein abgekürztes, obligatorisches Verfahren, das dem Kläger rasch und billig zu einem Exekutionstitel verhelfen soll. Es ist zwingend bei allen Klagen, die auf einen € 75....

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